Ich halte es ehrlichgesagt für eine Zumutung, wie mit hilfesuchenden Patienten in unserem Gesundheitssystem umgegangen wird. Regelmäßig könnte ich mich über den Versorgungsengpass im Fachbereich Psychologische Psychotherapie in Rage reden. Insbesondere wenn Vertreter:innen von gesetzlichen Krankenkassen sich zu Statements hinreißen lassen, dass es kein Versorungsproblem gäbe. Es gäbe ja ausreichend Psychotherapeuten, man müsse halt nur vielleicht einen längeren Fahrtweg in Kauf nehmen. Mal unabhängig davon, dass Psychotherapie nicht funktioniert wie die Versorgung eines Beinbruchs und es nicht nur auf die fachliche Expertise ankommt, sondern auch auf die Sympathie. Ja, Sympathie. Denn die Therapeut-Patient-Beziehung ist ein zentraler Wirkfaktor von Psychotherapie und damit ein starker Prädiktor for den Therapieerfolg und positive Therapieergebnisse1.
Abgesehen von dieser Frechheit zu unterstellen, dass hilfesuchende Patienten schlichtweg zu bequem wären einen Therapieplatz anzunehmen, der mit einem gewissen Fahrtweg verbunden ist, entspricht das nicht der Realität. Denn die Realität von jemandem, der merkt „oh verdammt, das schaff ich jetzt nicht mehr alleine“ sieht meist anders aus. Nach dem Eingeständnis, es ohne Hilfe von außen nicht mehr zu schaffen, liegt die Hürde ins Handeln zu kommen und tatsächlich mal jemanden anzuschreiben oder über die 116117 ein Erstgespräch zu vereinbaren. Wer in seinem Leben schonmal eine depressive Episode hat, hat eine Idee davon, wie viel Überwindung das zum Teil kosten kann. Es gilt die Hürde zu überwinden in einem Erstgespräch einer völlig fremden Person z. T. intimste und evtl. schambesetzte Gedanken zu erzählen. Und das alles nur um dann zu hören: „Ja sorri, war nett, dass sie hier waren und sie brauchen auch ganz dringend Hilfe, aber ich habe weder einen Therapieplatz noch eine Warteliste“. Und dann steht man wieder da. Mit einem Dringlichkeitscode, mit dem man das nächste Erstgespräch vereinbaren kann.
„Psychische Gesundheit ist Luxus. Nicht Grundbedürfnis oder Grundversorgung„
Klar. Manche haben Glück. Manche schreiben exakt eine Email und haben einen Therapieplatz und dann passt es auch noch Zwischenmenschlich. Manche haben Glück und finden beim zweiten oder dritten Erstgespräch jemanden bei dem es passt und sie auf eine Warteliste gesetzt werden für den nächsten freien Platz in 3-6 Monaten. Man stelle sich mal vor, man müsste sich wegen seines Beinbruchs bei Chirurgen bewerben um einen Behandlungsplatz und dann 3 Monate auf die OP warten. Aber psychische Gesundheit ist Luxus. Nicht Grundbedürfnis oder Grundversorgung. Nicht in unserem Gesundheitssystem. Und die Situation wird sicherlich nicht besser für gesetzlich Versicherte wenn die Vereinigung der Krankenkassen bei dem Vorhaben bleibt das Honorar für psychotherapeutische Behandlung um 4,5 % zu kürzen. Da werden sich sicherlich noch einige Psychotherapeuten überlegen wieviele Plätze sie künftig für geseztliche Versicherte und wieviele für privat Versicherte und Selbstzahler sie anbieten wollen.
Nach 3 Erstgesprächen, in denen ich über all das gesprochen habe was mir im Alltag schwer fällt, was ich an mir furchtbar finde und das ich das so kaum noch aushalte, stand ich zwar jeweils mit neuen Dringlichkeitscodes da, aber immer noch ohne Therapieplatz. Immerhin stand ich auf der Warteliste für ein gruppentherapeutisches Angebot, dass weder ADHS noch Autismusspezifisch war und eigentlich gar nicht passte. War vermutlich besser so, dass ich auch nach 3 Monaten kein Therapieangebot dort bekam und mein Name von der Warteliste gelöscht wurde. Mailanfragen bei psychotherapeutischen Praxen wurden entweder mit automatisierten Absagen oder gar nicht beantwortet. Telefonsprechstunde für mich kaum realisierbar.
Kein Therapieplatz für gesetzlich Versicherte in Sicht – Was nun?
Die Kraft um erneut einen Termin bei jemandem auszumachen ohne zu wissen, ob mir dort ein Therapieplatz angeboten werden kann oder ich mit der Person überhaupt zurecht komme, war mir ausgegangen. Ich habe entschieden mich bei einer Privatpraxis anzumelden, die das Kostenerstattungsverfahren anbietet. So hatte ich die Möglichkeit eine Praxis auszusuchen, die auch einen Therapieschwerpunkt für Neurodivergenz hat. In meinem Fall wurde mir geraten die Krankenkasse zu wechseln, da meine Krankenkasse sich beim Kostenerstattungsverfahren als äußerst unkooperativ gezeigt hatte. Die Praxis hat mich Stück für Stück durch das Kostenerstattungsverfahren geleitet, sodass ich einen Punkt nach dem anderen abhaken konnte. Die probatorischen Sitzungen wurden bewilligt und eine Therapie beantragt. Da ich finanziell in der glücklichen Lage war die ersten Sitzungen selbst zu bezahlen konnte ich bereits einen Monat nach der Anmeldung mit den ersten Sitzungen starten.

Die Beantragung einer Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren kann ziemlich unübersichtlich und wie ein unüberwindbarer Berg wirken. Und bei den Krankenkassen findet man oft wenig Information darüber außer vielleicht ein. Auf Basis meiner Erfahrungen habe ich versucht in einem Step – by – Step ein bisschen Klarheit reinzubringen:
Kostenerstattungsverfahren – Step by Step
- Mindestens ein Erstgespräch muss durchgeführt werden. Kann dir hier kein Therapieplatz angeboten werden, lass dir ein PTV-11 Formular mit ein Dringlichkeitscode geben. Beides ist zwingend notwendig.
- Mit dem Dringlichkeitscode kannst du bei der 116177 anrufen und Probatorik (Wichtig! kein Erstgespräch, sondern Probatorik) vermitteln lassen. Du musste an vier verschiedenen Tagen dort anrufen. Führe ein Protokoll über deine Vermittlungsversuche. 10-15 Minuten in der Warteschleife gelten als Vermittlungsversuch.
- Parallel dazu musst du ein Absage-Protokoll anlegen über deine Kontaktversuche bei psychologischen Psychotherapeuten. Notiere Datum, Name der Praxis, Art der Kontaktaufnahme (Mail, Telefon, Persönlich) und Ergebnis (Warteliste, Absage, keine Antwort….). Wie viele Absagen du gesammelt haben musst unterscheidet sich je nach Krankenkasse ein wenig. Mit 15-20 Absagen liegst du vermutlich ganz gut.
- Du brauchst einen Konsiliarbericht von deinem Hausarzt, in dem dir bescheinigt wird, dass du Psychotherapie benötigst. Zusätzlich wäre es gut, wenn dein Hausarzt dir in einem separaten Formular die Dringlichkeit bescheinigt.
- Falls du nicht schon vorher eine Praxis gefunden hast ist spätestens jetzt der Zeitpunkt an dem du dich mit deinen gesammelten Werken an die Praxis deiner Wahl (die auch bereit ist über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen) wendest. Ich habe auch schon gehört, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht den vollen Satz bezahlen, den die Praxis beantragt hat und dann ein kleinerer Anteil pro Sitzung durch dich als Patient zu tragen ist. Es lohnt sich vielleicht, dass vorher abzuklären mit der entsprechenden Praxis.
Die obigen Angaben sind ohne Gewähr und spiegeln meine Erfahrungen mit der Suche nach einem Therapieplatz und dem Kostenerstattungsverfahren wieder. Für mich hat es jedenfalls so funktioniert. Und mir hat es geholfen diesen Berg von „das, das, das und das musst du alles dafür haben“ in kleinere Schritte und Päckchen zu portionieren. So konnte ich eine Aufgabe nach der anderen abhaken, bis am Ende nur noch die vier Anrufe bei der Terminservicestelle übrig waren. Aber nachdem mir nochmal jemand sagte, dass auch ausreichend Zeit in der Warteschleife ein Vermittlungsversuch sei, fiel es mir etwas leichter.
Quellen:
1 Denkmayr, M., Werner-Tutschku, C., Schaffler, Y. et al. (2024). Erfolgreiche humanistische psychotherapeutische Prozesse: Therapeutische Beziehung und signifikante Aspekte aus Sicht von Patient:innen und Therapeut:innen der Integrativen Therapie. Psychotherapie Forum 28, 140–146. https://doi.org/10.1007/s00729-024-00257-z
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